Beim unabhängigen Makler hat der Kunde einen entscheidenden Vorteil gegenüber dem Vertragsabschluss bei Ein-Firmen-Vertretern oder Agenturen: Ein solcher Versicherungsmakler ist nicht auf bestimmte Gesellschaften festgelegt. Anders als ein Firmenvertreter sollte er einen Marktüberblick haben und die wesentlichen am Markt angebotenen Tarife führen.
Darüber hinaus hat der Versicherungsmakler laut Rechtsprechung als Interessenvertreter des Kunden zu handeln. Er hat eine umfangreiche Beratungspflicht. Geht durch den Fehler eines Maklers etwas schief, so haftet dieser mit seinem Vermögen für den entstandenen Schaden. Vorteil für den Kunden: Der Makler hat ein eigenes Interesse, Kunden vom Kauf eines für sie nachteiligen Produkts abzuraten oder sie auf eventuelle Lücken in ihrem Versicherungsschutz aufmerksam zu machen.
In der Regel ist die Arbeit des Maklers für den Kunden kostenlos. Er erhält von den Versicherungsgesellschaften eine Courtage für vermittelte Verträge. Es könnte seine Unabhängigkeit allerdings einschränken, wenn es gravierende Unterschiede bei der Vergütung durch die Unternehmen gäbe. Bei gleichartigen Produkten könnte man dann annehmen, dass der Makler eher dasjenige verkauft, an dem er mehr verdient. Dies mag für bestimmte Vertriebsstrukturen durchaus zutreffen. Für meine Person und Unternehmen kann ich versichern, dass die Unterschiede so unerheblich sind, dass ich darauf nicht zu achten brauche.