Dr. Guido Kirner ◊ Assekuranz & Baufinanzierung
Die Risikolebensversicherung ist vor allem für junge Familien mit Kind(ern), Alleinerziehende und Paare mit nur einem Hauptverdiener existenziell. Denn gerade in jungen Jahren sind die Ansprüche aus der Witwen- und Waisenrente der deutschen Rentenversicherung auf Grund der wenig geleisteten Beitragsjahre eher gering. Auch bei der Finanzierung einer Eigentumswohnung oder einem Eigenheim führt meistens kein Weg an dem Abschluß einer Risikolebensversicherung vorbei. Viele Banken verlangen in Höhe des aufgenommen Kapitals eine Risikolebensversicherung als Sicherheit, sollten keine anderen Vermögenswerte vorliegen.
Je früher Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, desto niedrigere monatliche bzw. jährliche Beiträge müssen Sie aufwenden, um Ihre Familie bedarfsgerecht abzusichern! In der Regel sind Gesundheitsfragen zu beantworten. Zur Absicherung von Immobiliardarlehen gibt es Tarife ohne Gesundheitsfragen, sofern sie zeitlich in direktem Zusammenhang mit der Finanzierung stehen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Mit der Unterzeichnung des Versicherungsantrags räumen Sie dem Versicherer in der Regel das Recht ein, die von Ihnen angegebenen Daten zum Gesundheitszustand beim Hausarzt oder anderen behandelnden Medizinern zu prüfen.
Wenn Sie zahlreiche oder schwere Vorerkrankungen mitbringen, verlangt der Versicherer unter Umständen einen Risikozuschlag auf den Beitrag oder lehnt den Antrag sogar ganz ab. Der Grund: das besondere Todesfallrisiko von Menschen mit schwereren Vorerkrankungen soll nicht auf die Gemeinschaft aller beim Unternehmen Versicherten abgewälzt werden.
Gesundheitsangaben werden geprüft und bewertet
Antragsteller, Versicherer und gegebenenfalls der Vermittler der Lebensversicherung erhalten jeweils eine Ausfertigung des Versicherungsantrags. Die Angaben zum Gesundheitszustand werden von einem Mediziner des Versicherungsunternehmens bewertet.
Wenn keine Auffälligkeiten vorliegen, wird der Versicherungsschein ausgestellt und dem Antragsteller zugeschickt. Mit der Zustellung der Police kommt der Lebensversicherungsschutz dann rechtlich zustande.