Dr. Guido Kirner ◊ Assekuranz & Baufinanzierung
Die Risikolebensversicherung ist vor allem für junge Familien mit Kind(ern), Alleinerziehende und Paare mit nur einem Hauptverdiener existenziell. Denn gerade in jungen Jahren sind die Ansprüche aus der Witwen- und Waisenrente der deutschen Rentenversicherung auf Grund der wenig geleisteten Beitragsjahre eher gering. Auch bei der Finanzierung einer Eigentumswohnung oder einem Eigenheim führt meistens kein Weg an dem Abschluß einer Risikolebensversicherung vorbei. Viele Banken verlangen in Höhe des aufgenommen Kapitals eine Risikolebensversicherung als Sicherheit, sollten keine anderen Vermögenswerte vorliegen.
Je früher Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, desto niedrigere monatliche bzw. jährliche Beiträge müssen Sie aufwenden, um Ihre Familie bedarfsgerecht abzusichern! In der Regel sind Gesundheitsfragen zu beantworten. Zur Absicherung von Immobiliardarlehen gibt es Tarife ohne Gesundheitsfragen, sofern sie zeitlich in direktem Zusammenhang mit der Finanzierung stehen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Anders als eine Kapitallebensversicherung zahlt die Risikolebensversicherung nur, wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit stirbt. Aus diesem Grund sind Risikolebensversicherungen auch um ein Mehrfaches günstiger, als Policen mit Kapitalansammlung. Schon mit der ersten Beitragszahlung haben Sie Gewissheit, dass Ihre Familie im schlimmsten Fall gut abgesichert ist.
Preisvergleich ist besonders wichtig
Die Leistungen sind bei den verschiedenen Anbietern nahezu identisch - wenn der Versicherte stirbt, erhalten die Angehörigen den Betrag, der bei Vertragsschluss vereinbart worden ist. Endet der Vertrag zur Lebenszeit des Versicherten, werden keine Leistungen fällig.
Wegen der weitgehend gleichen Leistungen raten Experten deshalb, bei der Risikolebensversicherung besonders auf einen günstigen Preis zu achten. Als dreißigjähriger Nichtraucher bekommen Sie für einen Jahresbeitrag von weniger als 120 Euro bereits einen Risikoschutz über 150.000 Euro, die im Todesfall an Ihre Angehörigen ausgezahlt wird.