Dr. Guido Kirner ◊ Assekuranz & Baufinanzierung
Die Risikolebensversicherung ist vor allem für junge Familien mit Kind(ern), Alleinerziehende und Paare mit nur einem Hauptverdiener existenziell. Denn gerade in jungen Jahren sind die Ansprüche aus der Witwen- und Waisenrente der deutschen Rentenversicherung auf Grund der wenig geleisteten Beitragsjahre eher gering. Auch bei der Finanzierung einer Eigentumswohnung oder einem Eigenheim führt meistens kein Weg an dem Abschluß einer Risikolebensversicherung vorbei. Viele Banken verlangen in Höhe des aufgenommen Kapitals eine Risikolebensversicherung als Sicherheit, sollten keine anderen Vermögenswerte vorliegen.
Je früher Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, desto niedrigere monatliche bzw. jährliche Beiträge müssen Sie aufwenden, um Ihre Familie bedarfsgerecht abzusichern! In der Regel sind Gesundheitsfragen zu beantworten. Zur Absicherung von Immobiliardarlehen gibt es Tarife ohne Gesundheitsfragen, sofern sie zeitlich in direktem Zusammenhang mit der Finanzierung stehen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Wenn der Hauptverdiener einer Familie verstirbt, ist das für die Hinterbliebenen nicht nur eine persönliche Katastrophe, sondern oft auch ein finanzielles Desaster - etwa, weil Kredite fällig werden, die bei der Familiengründung aufgenommen wurden. Zumindest vor dem finanziellen Ruin kann eine Risikolebensversicherung schützen.
Unverzichtbar für junge Häuslebauer
Besonders wichtig ist die Risikolebensversicherung für junge Familien mit einem oder mehreren Kindern, die ein Haus gebaut oder gekauft haben und deshalb über kaum finanzielle Reserven verfügen. Erzielen beide Ehepartner Einkommen, kann auch eine verbundene Risikolebensversicherung sinnvoll sein - sie zahlt beim Tod eines Partners dem Hinterbliebenen die volle Versicherungssumme. Gegenüber zwei separaten Policen sparen Sie auf diese Weise etwa zehn Prozent.
Darlehensabsicherung durch Restschuldversicherung
Eine spezielle Form der Risikolebensversicherung ist die Restschuldversicherung. Durch sie lässt sich genau die Summe absichern, die der Darlehensnehmer im Falle seines Todes noch schuldig ist. Dadurch ist gewährleistet, dass die Restschuld von den Hinterbliebenen im schlimmsten aller Fälle beglichen werden kann.