Selbständige, Arbeitnehmer und Beamte
Privat krankenversichern können Sie sich als Selbstständiger oder Freiberufler - unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.
Als Arbeitnehmer dürfen Sie in die Private wechseln, sofern Ihr jährliches Bruttoeinkommen 1 Jahr lang über der Versicherungspflichtgrenze von 66.600 Euro liegt (das entspricht 5.550 Euro im Monat; Stand 2023).
Auch Beamte und andere Beihilfeberechtigte, z. B. Richter oder Abgeordnete, sind in der Regel privat krankenversichert.
Die Private ist oft günstiger
Die private Krankenversicherung kann schon für Berufstätige mit durchschnittlichem Einkommen günstiger sein als die Gesetzliche. Ein klarer finanzieller Vorteil ergibt sich fast immer für gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, die voll berufstätig sind. Selbstständige Unternehmer und Freiberufler müssen ohnehin eigenverantwortlich für ihre Absicherung sorgen.
In die Private Krankenversicherung (PKV) sollte wechseln, wer sich bessere medizinische Leistungen als in der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV wünscht und sich dies auch leisten möchte. Dies ist zum einen möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden (Gehalt über der Jahresentgeltgrenze, Selbständigkeit), GKV in die PKV zu wechseln. Oder man bleibt in der GKV und schließt sog, Krankenzusatzversicherungen in den gewünschten Bereichen ab (ambulant, stationär, Zahn, Heilpraktiker).
Wer erläutert mir fair die Vor- und Nachteile eines Wechsels in die PKV? Welche Krankenversicherung hält ihre Beiträge möglichst stabil, kalkuliert Prämien und Kosten nachhaltig und weist eine möglichst geringe Anzahl "geschlossener Tarife" auf? Wie finde ich den richtigen Tarif im Angebotsjungel und worauf muss ich achten? Was unterscheidet den offenen vom geschlossenen Hilfmittelkatalog?
Fragen über Fragen müssen sorgfältig besprochen werden, damit sie auch langfristig tatsächlich mit ihrer PKV zufrieden sind. Wir stellen uns der Herausforderung und besprechen mit Ihnen gerne ihre Anliegen im Bereich der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
Vertraglich garantierte Leistungen ohne wenn und aber und das ein Leben lang
Erhalt der bestmöglichen medizinischen Versorgung nach allen Regeln der ärztlichen Kunst
Keine Budget- oder Wirtschaftlichkeitsgebot
Abrechnung auch über der Gebührenordung der Ärtzte (GOÄ) und Zahnärtze (GOZ)
Freie Arzt- und Krankenhauswahl sowie eine Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer
Individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes (Klassik, Komfort, Premium)
Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen innerhalb eines Jahres
Weltweiter Versicherungsschutz auch bei längeren Auslandsaufenthalten
Systemvergleich Private und Gesetzliche Krankenversicherung (PKV, GKV)>>