Die Erstberatung ist unverbindlich und kostenlos.
Für den Ersttermin planen Sie bitte ca. 1 Stunde ein. Im Mittelpunkt des Termins steht ein erstes Kennenlernen sowie die Daten- & Informationsaufnahme für eine weitere Zusammenarbeit. Falls der Ersttermin aufgrund eines konkreten Beratungsbedarfs zustande gekommen ist, wird Ihr Thema und die weitere Vorgehensweise im Mittelpunkt des Erstgesprächs stehen.
Je nach Anlass sind folgende Unterlagen/Dokumente wichtig: Versicherungsunterlagen: Versicherungsscheine (Police) der Bestandsversicherungen und letzte Beitragsrechnung; Gehaltsabrechnung, Renteninformation, EkSt-Bescheid, Grundbuchauszug usw.
Der Versicherungsvertreter arbeitet nur für eine Gesellschaft (bzw. einem Konzern, zu dem mehrere Gesellschaften gehören können) und vertreibt auch nur deren Produkte. Der Vertreter kann und muss dem Kunden bzw. Interessenten das Versicherungsprodukt verkaufen, dass seine Gesellschaft anbietet. Zumeist hat der Versicherungsvertreter den rechtlichen Status eines Handelsvertreters. Als Kunde können Sie also nicht zwischen verschiedenen Anbietern wählen, um den für Sie passenden und günstigsten Vertrag zu finden.
Der Versicherungsmakler ist nicht an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden. Er vertritt die Interessen seiner Kunden gegenüber den Versicherungsgesellschaften und handelt in Ihrem Auftrag. Der Versicherungsmakler soll eine genaue Marktkenntnis besitzen und seine Kunden bedarfsgerecht, d.h. nach ihren Wünschen und Zielen beraten.
Wir können mit nahezu 95 % der Versicherungsgesellschaften am Markt zusammenarbeiten. Wir behalten uns vor, mit manchen Versicherungsgesellschaften nicht zusammenzuarbeiten, wenn diese unseren Vorstellungen von Qualität, Service- und Leistungsbereitschaft nicht entsprechen.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, Ihre bereits bestehenden Versicherungen, sofern Sie als passend und gut befunden wurden, künftig von uns verwalten und betreuen zu lassen. Hierzu ist keine Kündigung notwendig. Es muss lediglich eine Maklervollmacht unterzeichnet werden. Ihr Vorteil: alles bleibt beim Alten und Sie haben ausschließlich einen Ansprechpartner, wenn es um Ihre Versicherungen geht!
Die Maklercourtage bzw. Provision kann in der Regel nicht eingespart werden. Sie ist in der Regel bereits in den Versicherungsbeiträgen mit eingerechnet. Dabei ist es unerheblich, ob Sie die Versicherung bei einem Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter od. direkt im Internet (z.B. Vergleichsportalen) abschließen.
Honorarvereinbarungen sind grundsätzlich möglich, inbesondere bei sog. vermittlungsunabhängigen Leistungen, d.h. Tätigkeiten des Maklers mit erheblichem Arbeitsaufwand, bei denen vom Kunden keine Produktlösung gewünscht wird.